Ab welchem Alter zum Zahnarzt?

Die offizielle Empfehlung: mit dem ersten Zahn. meist mit 6–8 Monaten. Erster Besuch ist nur ein Kennenlernen, keine Behandlung.

Von 3–6 Jahren: GKV übernimmt eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr

Von 6–18 Jahren: GKV übernimmt zwei Untersuchungen pro Jahr + IP1–IP5


§22 SGB V: Was das Gesetz kostenlos garantiert

§22 SGB V (Verhütung von Zahnerkrankungen) garantiert Versicherten von 6 bis 17 Jahren zweimal jährlich individuelle Prophylaxe auf Kassenkosten.

IP1

Mundhygienestatus

Die Zähne werden mit einem Anfärbe-Mittel bestrichen, das Plaque sichtbar macht. Kein Schmerz, kein Stress. nur bunte Flecken und eine Lektion für die ganze Familie.

IP2

Mundgesundheitsaufklärung

Der Zahnarzt oder eine geschulte Assistentin erklärt, wie man richtig putzt, welche Bürste geeignet ist und wozu Zahnseide dient. Mit Modellen und altersgerechten Techniken.

IP4

Lokale Fluoridierung

Ein fluoridreicher Lack wird aufgetragen und stärkt den Zahnschmelz. Besonders wichtig beim Durchbruch der bleibenden Zähne.

IP5

Fissurenversiegelung. die wichtigste Maßnahme

Bleibende Backenzähne haben tiefe Rillen (Fissuren), in denen sich Plaque sammelt. Die Versiegelung füllt diese Rillen mit einem flüssigen Material. Studien zeigen eine Kariesreduktion von 70–80%. Nach §22 SGB V vollständig kostenlos für bleibende Molaren von 6–17 Jahren. sofern der Zahn kariesfrei ist.


Bonusheft ab 12: Geld für die Zukunft

Ab 12 Jahren beginnt das Bonusheft. Jeder Kontrolltermin wird gestempelt. Wer konsequent zweimal jährlich zum Zahnarzt geht, erhält später beim Zahnersatz bis zu 75% statt 60% Festzuschuss. das spart im Erwachsenenalter Hunderte von Euro.

Was die GKV nicht zahlt

Professionelle Zahnreinigung (PZR). nicht im GKV-Katalog. Manche Kassen bieten sie als freiwillige Satzungsleistung an. nachfragen lohnt sich.

Kieferorthopädie: GKV zahlt nur bei schweren Fehlstellungen KIG 3–5. Bei KIG 1–2 tragen die Eltern die Kosten.