Ab welchem Alter zum Zahnarzt?
Die offizielle Empfehlung: mit dem ersten Zahn. meist mit 6–8 Monaten. Erster Besuch ist nur ein Kennenlernen, keine Behandlung.
Von 3–6 Jahren: GKV übernimmt eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr
Von 6–18 Jahren: GKV übernimmt zwei Untersuchungen pro Jahr + IP1–IP5
§22 SGB V: Was das Gesetz kostenlos garantiert
§22 SGB V (Verhütung von Zahnerkrankungen) garantiert Versicherten von 6 bis 17 Jahren zweimal jährlich individuelle Prophylaxe auf Kassenkosten.
Mundhygienestatus
Die Zähne werden mit einem Anfärbe-Mittel bestrichen, das Plaque sichtbar macht. Kein Schmerz, kein Stress. nur bunte Flecken und eine Lektion für die ganze Familie.
Mundgesundheitsaufklärung
Der Zahnarzt oder eine geschulte Assistentin erklärt, wie man richtig putzt, welche Bürste geeignet ist und wozu Zahnseide dient. Mit Modellen und altersgerechten Techniken.
Lokale Fluoridierung
Ein fluoridreicher Lack wird aufgetragen und stärkt den Zahnschmelz. Besonders wichtig beim Durchbruch der bleibenden Zähne.
Fissurenversiegelung. die wichtigste Maßnahme
Bleibende Backenzähne haben tiefe Rillen (Fissuren), in denen sich Plaque sammelt. Die Versiegelung füllt diese Rillen mit einem flüssigen Material. Studien zeigen eine Kariesreduktion von 70–80%. Nach §22 SGB V vollständig kostenlos für bleibende Molaren von 6–17 Jahren. sofern der Zahn kariesfrei ist.
Bonusheft ab 12: Geld für die Zukunft
Ab 12 Jahren beginnt das Bonusheft. Jeder Kontrolltermin wird gestempelt. Wer konsequent zweimal jährlich zum Zahnarzt geht, erhält später beim Zahnersatz bis zu 75% statt 60% Festzuschuss. das spart im Erwachsenenalter Hunderte von Euro.
Was die GKV nicht zahlt
Professionelle Zahnreinigung (PZR). nicht im GKV-Katalog. Manche Kassen bieten sie als freiwillige Satzungsleistung an. nachfragen lohnt sich.
Kieferorthopädie: GKV zahlt nur bei schweren Fehlstellungen KIG 3–5. Bei KIG 1–2 tragen die Eltern die Kosten.