Jedes Mal, wenn die Assistentin vor der Röntgenaufnahme den Raum verlässt, denkt der Patient dasselbe: «Wenn sie selbst weggehen, muss es gefährlich sein.» Das ist eine verständliche Reaktion. Dahinter verbirgt sich jedoch ein grundlegendes Missverständnis darüber, wie Strahlenschutz funktioniert.

Die Assistentin macht täglich Dutzende Röntgenaufnahmen und verlässt den Raum, um sich vor der kumulativen Berufsdosis zu schützen. Für Sie entspricht eine einzige Aufnahme alle paar Monate einer Strahlungsbelastung, die Ihr Körper in wenigen Stunden des normalen Lebens erhält. Die Dosis einer Einzelzahnaufnahme entspricht einem 4-Stunden-Flug. Sie haben ja keine Flugangst.

Ich erzähle Patienten oft diese Analogie: Ein Flug Hamburg-Barcelona gibt Ihnen mehr kosmische Strahlung als alle zahnärztlichen Aufnahmen eines Jahres zusammen. Schauen wir uns die echten Zahlen an.


Natürliche Hintergrundstrahlung in Deutschland

Strahlendosen werden in Millisievert (mSv) oder Mikrosievert (µSv) gemessen. 1 mSv = 1.000 µSv.

Jeder Einwohner Deutschlands erhält durchschnittlich 2,1 mSv natürliche Hintergrundstrahlung pro Jahr. Das sind Daten des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS). Quellen: Radon in Böden und Gebäuden, kosmische Strahlung, natürliche Radionuklide in Nahrung und Wasser.

Ein Flug Hamburg–New York liefert eine Dosis von etwa 0,1 mSv.

Strahlendosen beim Zahnarzt

🔬 Einzelzahnfilm: 0,001–0,005 mSv (1–5 µSv)

🔬 OPG (Panoramaaufnahme): 0,01–0,015 mSv (10–15 µSv)

🔬 DVT (3D-Röntgen): 0,05–0,25 mSv (50–250 µSv)

🔬 Natürlicher Hintergrund: 2,1 mSv/Jahr ≈ 140–200 Panoramaaufnahmen

Rechtliche Grundlage: StrlSchV 2018

In Deutschland regeln das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) den Einsatz von Röntgenstrahlung. Die aktuelle Fassung trat 2018 in Kraft.

Kernprinzip: ALARA (As Low As Reasonably Achievable). die Strahlenexposition soll so gering wie vernünftigerweise möglich sein. Der Arzt muss jede Aufnahme mit einer rechtfertigenden Indikation begründen. Eine Aufnahme "zur Sicherheit" ohne klinische Indikation ist rechtswidrig.

Schwangerschaft und Kinder

Schwangerschaft ist keine absolute Kontraindikation. Bei akuten Zahnschmerzen oder Infektionen kann ein Einzelzahnfilm mit Bauch- und Schilddrüsenschutz angefertigt werden. Die Dosis von 0,002 mSv für den Fötus ist minimal. Planmäßige Aufnahmen werden aus Vorsicht auf die Zeit nach der Entbindung verschoben.

Wie oft wird geröntgt?

Es gibt keine universelle Antwort, alles hängt von der klinischen Situation ab. Für einen gesunden Erwachsenen ohne Beschwerden wird ein OPG etwa alle 2-3 Jahre gemacht, Bissflügel (Bitewing zur Karieserkennung zwischen den Zähnen) alle 12-24 Monate. Einzelzahnfilme nach Indikation. Wenn der Zahnarzt bei jedem Besuch ein Vollröntgen vorschlägt, ist das ein Anlass, nach der Indikation zu fragen.

Bei Kindern mit aktiver Karies oder Kieferorthopädie häufiger: Bissflügel alle 6-12 Monate. Die erste OPG wird in der Regel mit 8-9 Jahren für die kieferorthopädische Planung gemacht.


Arten zahnärztlicher Röntgenaufnahmen

In meiner Praxis nutze ich 4 Aufnahmetypen. Jeder hat eigene Indikationen:

  • Einzelzahnfilm. Kleine Aufnahme 3x4 cm für 1-2 Zähne. Dosis 1-5 µSv. Indikation: Schmerz an einem Zahn, Wurzelbeurteilung, Endo-Kontrolle. Die detailreichste Aufnahme.
  • Bissflügel (Bitewing). Aufnahme der Kronen von Ober- und Unterkiefer gleichzeitig. Dosis 2-5 µSv. Indikation: Erkennung von Karies zwischen den Zähnen (approximal), Beurteilung des Zahnkontakts. Standard alle 1-2 Jahre in der Prophylaxe.
  • OPG (Orthopantomogramm). Eine Aufnahme des gesamten Kiefers. Dosis 10-25 µSv. Indikation: Erstbesuch, Kieferorthopädie, Prothetikplanung, Weisheitszahnbeurteilung.
  • CBCT / DVT (Cone Beam CT, 3D). Dreidimensionale Aufnahme. Dosis 50-150 µSv. Indikation: komplexe Implantation, Endodontie mit Kanalanomalie, retinierte Weisheitszähne, Kiefergelenkpathologien, Kieferfrakturen.

Moderne digitale Geräte haben die Dosis um den Faktor 5-10 gegenüber den Filmgeräten der 1990er-Jahre reduziert. Ich nutze ein digitales Sirona-System, die Dosis liegt unter 90 Prozent der StrlSchV-Grenzwerte.


Sicherheitsprinzipien: ALARA

Globaler Standard im Strahlenschutz, ALARA (As Low As Reasonably Achievable):

  • Rechtfertigende Indikation. Jede Aufnahme muss eine konkrete klinische Indikation haben. Keine «Kontrolle» ohne Anlass.
  • Optimierung. Die Dosis soll so gering wie möglich sein, um die diagnostische Information zu erhalten. Moderne digitale Geräte plus präzise Kollimation.
  • Dosisbegrenzung. Regelmäßige Geräteprüfungen (alle 3 Jahre in Deutschland). Der Zahnarzt hat die Fachkunde Strahlenschutz.
  • Dokumentation. Jede Aufnahme wird im Röntgenpass des Patienten dokumentiert, gesetzliche Pflicht nach StrlSchG.
  • Schutz. Bleischürze auf Wunsch, besonders für Kinder und Schwangere.

Wenn ein Arzt eine Aufnahme ohne Indikation macht, ist das nicht nur ein Gesetzesverstoß, sondern auch unethisch. Sie haben das Recht zu fragen: «Warum genau diese Aufnahme jetzt?» Ein guter Zahnarzt erklärt das jederzeit.