Für Zahnfüllungen stehen in der deutschen Zahnmedizin mehrere Materialien zur Verfügung. Die Wahl hängt ab von Lage des Zahns, Größe des Defekts, ästhetischen Wünschen und Budget.

Für GKV-Versicherte gilt: Eine Grundversorgung wird bezahlt, aber Material und Technik können sich von dem unterscheiden, was Sie sich wünschen.


Materialien im Überblick

Amalgam

Silberfarbene Legierung aus Quecksilber, Silber, Zinn und Kupfer. Haltbarkeit: 10-15 Jahre. Das widerstandsfähigste Material für Seitenzähne. Seit 2025 in der EU verboten (Verordnung 2017/852), außer bei zwingender medizinischer Notwendigkeit.

Komposit (Kunststofffüllung)

Zahnfarbener, lichthärtender Kunststoff. Haltbarkeit: 5-10 Jahre. Ästhetisch, aber bei großen Defekten an Seitenzähnen weniger belastbar. Die GKV übernimmt Komposit seit 2025 als Standardmaterial auf allen Zähnen nach dem Amalgamverbot.

Keramik-Inlay

Im Labor individuell gefertigt. Haltbarkeit: 15-20 Jahre. Beste Ästhetik, exzellente Biokompatibilität. Keine GKV-Leistung, Zuzahlung komplett privat.

Gold-Inlay

Klassiker der deutschen Zahnmedizin. Haltbarkeit: 20-30 Jahre. Maximale Langlebigkeit, aber nicht zahnfarben. Keine GKV-Leistung.

Was die GKV seit 2025 übernimmt

Nach dem EU-weiten Amalgamverbot übernimmt die GKV Kompositfüllungen als Standardversorgung auf allen Zähnen. Keramik- und Gold-Inlays bleiben reine Privatleistungen.


Wann eine Füllung nicht ausreicht

Bei mehr als 50% Substanzverlust bietet eine Füllung nicht genügend Stabilität. Dann ist eine Krone die richtige Wahl.

Bei tiefer Karies nahe der Pulpa kann zunächst eine Wurzelbehandlung nötig sein, bevor der Zahn versorgt wird.